Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
Jahresabschluss (Bilanzbericht)
Insbesondere zur Vorlage bei Kreditinstituten im Zeitalter von steigen die Anforderungen an die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses.
Unsere Jahresabschlüsse entsprechen in allen Punkten den Anforderungen der Kreditinstitute, der Finanzämter und der Registergerichte.
Neben einer detaillierten Kommentierung aller wesentlichen Bilanzposten, der Darstellung der wesentlichen vertraglichen Grundlagen des Unternehmens, enthält unser Abschluss auch einen grafischen 5-Jahresvergleich.
Gleichzeitig können Sie darauf vertrauen, dass der Jahresesabschluss zur Einreichung in das Handelsregister – und damit zur Einsichtnahme für Jedermann – lediglich die gesetzlich vorgegebenen Pflichtangaben enthält.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (4/3-Rechnung)
Für kleinere Unternehmen bieten wir selbstverständlich auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung an.
Betriebliche Steuererklärungen
Die sorgfältige Erstellung der Steuererklärungen unter besonderer Berücksichtigung Ihrer Interessen ist für uns selbstverständlich.