Rechtliche Beratung
Wir klagen für Sie
Das Finanzamt hat nicht immer Recht. Gerade bei komplexen Steuerfragen lohnt es sich, Entscheidungen zu hinterfragen.
Wir begleiten Sie mit fundiertem Wissen und klarer Strategie – für nachweisbare Erfolge.
Unsere Erfolge sprechen für sich
Erfolgreiche Anerkennung erheblicher Verluste
Grundsatzurteil zu Investitionszulagen
In einem Verfahren um erhöhte Investitionszulagen für Druckvorlagen setzten wir uns in vollem Umfang durch. Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt auf und gab unserer Argumentation Recht. Diese Entscheidung hat eine weitreichende Bedeutung für die gesamte Druckindustrie – und darüber hinaus.
Warum sich der Gang vor Gericht lohnt
Unsere Überzeugung
Erfolgreiche Einwendungen und Korrekturen bei Steuerbescheiden.
Rechnen Sie mit uns - und gewinnen Sie Klarheit.
Probleme mit dem Finanzamt? Wir sind an Ihrer Seite.
Warum Kleinschmidt & Partner?
- Individuelle Beratung: Lösungen, die perfekt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind
- Erfahrung & Kompetenz: Jahrelange Expertise in der Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Sicherheit & Transparenz: Alle Prozesse erfolgen präzise, fristgerecht und nachvollziehbar
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wann sollte ich gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen?
Ein Einspruch lohnt sich immer dann, wenn der Steuerbescheid fehlerhafte Berechnungen, unklare Sachverhalte oder unberücksichtigte Angaben enthält. Kleinschmidt & Partner prüft Ihren Bescheid sorgfältig und berät Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Wie läuft ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht ab?
Zunächst wird ein Einspruchsverfahren beim Finanzamt durchgeführt. Bleibt dieses erfolglos, kann Klage beim Finanzgericht eingereicht werden. Kleinschmidt & Partner übernimmt die Vertretung und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren – von der Klageerhebung bis zur mündlichen Verhandlung.
Welche Fristen muss ich bei Einspruch und Klage beachten?
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden. Nach einem ablehnenden Einspruchsbescheid beträgt die Klagefrist ebenfalls einen Monat. Wir achten für Sie auf die Einhaltung aller Fristen.
Welche Kosten entstehen bei einer Klage gegen das Finanzamt?
Die Kosten hängen vom Streitwert ab und setzen sich aus Gerichtskosten sowie Rechtsanwalts- oder Steuerberaterhonorar zusammen. Bei erfolgreicher Klage werden häufig die Kosten teilweise oder vollständig vom Finanzamt übernommen. Wir klären Sie im Vorfeld transparent über mögliche Kosten auf.
Wie unterstützt mich Kleinschmidt & Partner bei Einsprüchen und Klagen?
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt und vertreten Sie vor dem Finanzamt oder Finanzgericht. Dazu gehören die Prüfung Ihres Steuerbescheids, die Erstellung fundierter Einspruchs- oder Klageschriften und eine persönliche Betreuung während des gesamten Verfahrens.
Kontaktieren Sie uns jetzt,
wir kümmern uns um den Rest!