Stiftungen

Beratung für Stiftungen

Stiftungen stehen vor komplexen steuerlichen Fragen. Ob Gemeinnützigkeit, Spenden oder Finanzen –
Kleinschmidt & Partner sorgt dafür, dass Ihre Stiftung sicher, effizient und nachhaltig geführt wird.

Zur steuerlichen Sicherheit und nachhaltigem Erfolg

Die Anforderungen an Stiftungen sind komplex und vielfältig. Ob Gemeinnützigkeit, Spendenverwaltung oder steuerliche Pflichten – Kleinschmidt & Partner bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung für alle steuerlichen und rechtlichen Belange Ihrer Stiftung. Unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen hilft Ihnen, rechtliche Vorgaben einzuhalten und steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen.

Service für Stiftungen

Ob Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Strukturen zu optimieren und Ihre Ziele zu erreichen. Mit über 40 Jahren Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt: individuelle Lösungen, klare Strategien und ein Team, das immer an Ihrer Seite steht.

Ihre Finanzen im Griff

Stiftungsberatung ist mehr als Verwaltung – sie ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen Entwicklung und sicheren Finanzierung. Wir helfen Ihnen bei der Buchhaltung, Fördermittelverwaltung und Jahresberichten, damit Sie sich auf Ihre Stiftungsarbeit konzentrieren können.

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mehr Klarheit, mehr Förderung, mehr Wirkung.
Steuerberater im Gespräch mit Mandant – moderne Steuerunterlagen auf dem Tisch

Wir rechnen nicht nur – wir denken mit.

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Gründungsberatung & Satzungsgestaltung

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Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Satzung und Beantragung der Gemeinnützigkeit.

Die Gründung einer Stiftung erfordert mehr als eine gute Idee – sie muss rechtlich sauber und organisatorisch klar strukturiert sein. Ein entscheidender Schritt dabei ist die korrekte Gestaltung der Satzung, die als Grundlage für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit dient.

Kleinschmidt & Partner begleitet Sie von Anfang an: Wir helfen Ihnen bei der Formulierung einer rechtssicheren Satzung, die alle notwendigen Angaben enthält – vom Stiftungszweck über die Mitgliedschaftsregeln bis zu den Vertretungsbefugnissen.

Neben der Satzungsgestaltung unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Dabei achten wir darauf, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, um steuerliche Vorteile zu sichern und die volle Anerkennung zu erhalten. So stellen wir sicher, dass Ihre Stiftung rechtlich auf festen Füßen steht und langfristig erfolgreich arbeiten kann.

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Gemeinnützigkeit &
Steuerberatung

Gemeinnützigkeit & Steuerberatung

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Sicherstellung der Gemeinnützigkeit und Vermeidung von Risiken.

Die Gemeinnützigkeit ist ein wertvolles Privileg, das Stiftungen zahlreiche steuerliche Vorteile bietet. Doch um diesen Status zu erhalten und langfristig zu sichern, müssen strenge rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Bereits kleine Verstöße – wie die unsachgemäße Mittelverwendung oder fehlerhafte Spendenquittungen – können dazu führen, dass die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.

Kleinschmidt & Partner unterstützt Stiftungen bei der korrekten Satzungsgestaltung, Prüfung der Gemeinnützigkeit und laufenden steuerlichen Betreuung. Wir sorgen dafür, dass alle Vorgaben erfüllt werden und helfen Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Unsere Experten stehen Ihnen bei steuerlichen Fragen und der Erstellung von Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärungen zur Seite, damit Sie sich voll und ganz auf die Stiftungsarbeit konzentrieren können.

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Gewinnermittlung & Steuererklärungen

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Eine präzise Gewinnermittlung und korrekte Steuererklärungen.

Ein präziser Jahresabschluss und korrekte Steuererklärungen sind entscheidend für die finanzielle Stabilität und Rechtssicherheit. Bei Kleinschmidt & Partner erstellen wir die laufenden Buchhaltung, Gewinnermittlung Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärungen nach den aktuellen Vorgaben und passen sie an Ihre individuelle Situation an.

Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre steuerlichen Pflichten termingerecht erfüllt werden und Sie steuerliche Vorteile optimal nutzen. Dank moderner, digitaler Prozesse gestalten wir die Zusammenarbeit effizient und transparent – von der Erfassung Ihrer Belege bis zur Einreichung beim Finanzamt.

Ob Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Privatpersonen – wir begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

04

Spenden- und
Sponsoring-Beratung

Spenden- und Sponsoring-Beratung

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Rechtssichere Handhabung von Spenden, Sponsoring und Zuwendungsbestätigungen.

Spenden und Sponsoring sind essenzielle Finanzierungsquellen für viele Stiftungen. Doch die korrekte Handhabung ist entscheidend, um steuerliche Risiken zu vermeiden und den Gemeinnützigkeitsstatus zu schützen. Kleinschmidt & Partner unterstützt Sie dabei, rechtssicher und transparent zu arbeiten.

Wir beraten Sie umfassend zu steuerlichen Vorgaben, der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen und der korrekten Verbuchung von Spenden und Sponsoringeinnahmen. Unser Ziel: Ihnen eine verlässliche Grundlage für Ihre Finanzverwaltung zu bieten und sicherzustellen, dass alle Einnahmen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Ob Großspende oder regelmäßiges Sponsoring – wir helfen Ihnen, die optimale Lösung für Ihre Stiftungsfinanzen zu finden und langfristig erfolgreich zu arbeiten.

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Buchführung &
Finanzmanagement

Buchführung & Finanzmanagement

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Verwaltung der Stiftungsfinanzen mit Buchhaltung und Mittelverwendungsnachweis.

Eine transparente und fehlerfreie Buchführung ist das Fundament für eine erfolgreiche Stiftungsarbeit. Kleinschmidt & Partner unterstützt Sie bei der laufenden Buchhaltung, der Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen und dem Mittelverwendungsnachweis. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Finanzen und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.

Besonders bei Stiftungen ist die korrekte Dokumentation der Mittelverwendung entscheidend, um den Status der Gemeinnützigkeit zu sichern. Wir sorgen dafür, dass Ihre Finanzen rechtskonform und nachvollziehbar verwaltet werden und stehen Ihnen bei Fragen oder Prüfungen durch das Finanzamt zuverlässig zur Seite.

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Lohn-/Gehaltsabrechnungen
für Stiftungsmitarbeiter

Lohn-/Gehaltsab-rechnungen für Stiftungsmitarbeiter

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Zuverlässige Abwicklung aller Lohnabrechnungen, einschließlich Sozialversicherungsanmeldungen.

Die Abrechnung von Löhnen und Gehältern in Stiftungen ist anspruchsvoll und erfordert die Einhaltung zahlreicher gesetzlicher Vorschriften im Bereich Sozialversicherung und Steuerrecht. Fehler können zu hohen Nachzahlungen und Sanktionen führen. Kleinschmidt & Partner übernimmt für Sie die vollständige Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, damit Sie sich auf Ihre Stiftungsarbeit konzentrieren können.

Wir kümmern uns um die Anmeldung und Abrechnung bei Sozialversicherungsträgern, die Erstellung monatlicher Abrechnungen und die Meldungen an die Finanzbehörden. Dabei sorgen unsere digitalen Prozesse für höchste Genauigkeit und Effizienz. Auch bei Prüfungen durch Sozialversicherungsträger oder das Finanzamt stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

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Vertretung gegenüber Finanzbehörden

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Übernahme der Kommunikation mit Finanzämtern und anderen Behörden.

Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit Finanzämtern und anderen Behörden, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Unser Team steht Ihnen zur Seite, sei es bei steuerlichen Prüfungen, Rückfragen des Finanzamts oder Einspruchsverfahren.

Mit unserer langjährigen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen professionell vertreten werden und Ihre Anliegen schnell und rechtssicher geklärt werden. Von der Antragsstellung bis zur Verteidigung Ihrer Position bei Betriebsprüfungen – wir begleiten Sie in jedem Schritt und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Weil gute Steuerberatung
mehr kann als nur Zahlen.

Warum Kleinschmidt & Partner?

Mit unserer Erfahrung und unserem ganzheitlichen Ansatz bieten wir Ihnen sichere, effiziente und nachhaltige Lösungen für alle steuerlichen Herausforderungen Ihrer Stiftung. Unsere individuelle Beratung und digitale Lösungen ermöglichen es Ihnen, sich voll und ganz auf Ihre Stiftungsarbeit zu konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Gemeinnützigkeit einer Stiftung geprüft?

Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt anhand der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung der Stiftung geprüft. Kleinschmidt & Partner unterstützt Sie bei der korrekten Satzungsgestaltung und sorgt dafür, dass alle Anforderungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt werden.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Stiftung zukunftssicher aufstellen!