Wolf-Dieter Kleinschmidt im Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau „Mitteldeutsche Wirtschaft“ (Ausgabe 02/2020):
Was können Kleinunternehmer von ihrem Steuerberater erwarten?
Steuerliche Beratung und Betreuung mit Zahlungsterminüberwachung gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern, Hinweise zu Steuersparmöglichkeiten; oft ist der Steuerberater dabei eine wichtige Vertrauensperson, teils auch über unternehmerische Belange hinaus
Finanzbuchführung mit digitaler Vernetzung: Alle Belege bleiben bei dem Unternehmer
Lohnbuchführung mit Nachweisen für Finanzamt und Sozialversicherungsträger
Gewinnermittlungen und Erklärungen, zum Beispiel Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen, sämtlicher Steuererklärungen, Einheitswerterklärungen für die Bewertung der Grundstücke
Betriebsprüfungen, Vertretung vor dem Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Zoll
Rechtsbehelfe, Vertretung im Einspruchsverfahren bei Finanzämtern, Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
… und was nicht?
keine Entscheidungen zu Unternehmensführung und Investitionen
keine rechtliche Beratung oder Vertretung, ausschließlich Steuer- und Sozialversicherungsrecht
kein Entwurf von Verträgen oder Testamenten
i.d.R. keine Beratung, Antragsstellung und Abrechnung öffentlicher Fördermittel
i. d. R. keine Erstellung von finanzierungsfähigen Businessplänen beziehungsweise Unternehmenskonzepten