Finanzamt jagt Rentner – Rentenerhöhung 2018 kann zur Steuerpflicht führen

Jan 30, 2019 | Steuerrecht

Immer mehr Rentner in Deutschland müssen mit Post vom Finanzamt rechnen. Der höchst unerfreuliche Inhalt: die Aufforderung, eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben.

Was viele Rentner nicht wissen: auch sie müssen – wenn ihre Einkünfte bestimmte Grenzen überschreiten – Steuererklärungen abgeben und Einkommensteuer zahlen. Das kann sogar noch für zurückliegende Jahre gefordert werden.

Zum 01.07.2018 gab es eine deftige Rentenerhöhung. Nach ersten Schätzungen werden damit ca. 160.000 Rentnerinnen und Rentner in die Steuerpflicht fallen. Das böse Erwachen kann spätestens dann kommen, wenn sich das Finanzamt bei ihnen persönlich meldet. Denn das Finanzamt erhält die Altersbezüge für jedes Jahr automatisch durch die Rentenkasse gemeldet. Nicht umsonst gibt es Hinweise darauf, dass das Finanzamt verstärkt die Einkommen der Rentner prüft. Manche sprechen deshalb sogar von einer Jagd auf die Rentner!

Aufgrund einer Gesetzesänderung von 2005 sind theoretisch alle Renten steuerpflichtig. In der Praxis gibt es für gesetzliche Renten Freibeträge, die 2005 bei 50 Prozent lagen, bis 2020 auf 20 Prozent sinken und ab 2040 ganz auf null reduziert sind. Wer also 2018 in Rente gegangen ist, hat einen generellen steuerfreien Anteil auf seine Rente von 24 Prozent. Dieser steuerfreie Anteil an der Rente bleibt ein Leben lang bestehen.

Jeder, der in 2018 mehr Rente erhalten hat, muss unbedingt prüfen, ob er steuerpflichtig wird. Dies betrifft vor allem die Versicherten, die mehr als nur eine gesetzliche Rente bekommen (beispielsweise zusätzlich zur Altersrente noch eine Witwen-/Witwerrente oder Betriebsrenten) oder außerdem noch Einkünfte aus Vermietung oder größere Zinseinnahmen haben.

Wer sich nicht sicher ist, was er überhaupt an jährlicher Rente erhält, sollte kostenlos eine Rentenbezugsmitteilung von der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Und wenn Steuerpflicht bestehen sollte, muss die Einkommensteuer-Erklärung für 2018 bis zum 31.07.2019 abgegeben werden. Wenn ein Steuerberater die Erklärung erstellt, gibt es eine Fristverlängerung bis zum 29.02.2020. Jede spätere Abgabe aus welchem Grund auch immer führt zu automatischen Verspätungszuschlägen von mindestens 25 Euro je Monat.

Also: sich sputen, Steuerpflicht für 2018 prüfen und ggf. Erklärung an das Finanzamt (möglichst elektronisch) senden.