Finanzamt verschenkt nichts

Nov 7, 2019 | Steuerrecht

-Mails mit dem gefälschtem Absender „Finanzamt“ gaukeln dem Empfänger eine Steuererstattung vor. Immer wieder versenden Internet-Kriminelle solche Mails, die Schadprogramme im Anhang tragen. Dabei werden die Adressaten aufgefordert, ein Formular im Anhang ausfüllen oder ein verlinktes Formular zu öffnen.

Aber: Das Finanzamt verschickt Steuerbescheide ausschließlich per Post. Darauf wies Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt hin. Sein dringender Rat: nicht erwartete E-Mails mit dem Absender „Finanzamt“ oder „Bundeszentralamt für Steuern“ sofort löschen, ohne sie zu öffnen. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, sich mit dem Finanzamt telefonisch in Verbindung zu setzen, um die angebliche Erstattung zu klären.

Auch auf eine andere Betrugsmasche macht Kleinschmidt aufmerksam. Dabei werden Online-Banking-Seiten durch den Befall des Computers mit Schadsoftware manipuliert. Diese lässt dann beim Online-Banking eine Meldung zu einer „Fehlbuchung“ erscheinen, die behauptet, das Finanzamt verlange eine Rückzahlung. Anwendern wird auch in diesem Fall empfohlen, sich beim zuständigen Finanzamt zu erkundigen, aber keinesfalls diese angebliche Fehlbuchung zu erstatten.