Grundrente: Alle Rentner mit Steuererklärungen?

Nov. 10, 2019 | Steuerrecht

Die Große Koalition hat am 10.11.2019 die Bedingungen für die Grundrente beschlossen, die für viele Rentner die Anerkennung ihrer Lebensleistung bedeuten wird. Dabei soll allerdings eine umfassende Einkommensprüfung im Zusammenwirken von Rentenversicherung und Finanzverwaltung stattfinden.

„Da viele Kleinrentner gar keine Steuererklärungen abgeben, könnte diese Regelung bedeuten, dass jedoch mehr als eine Million Rentner künftig dazu gezwungen werden“, erklärt Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt. Das gilt vor allem dann, wenn auch die Kapitalerträge einbezogen werden sollen. Bisher waren viele trotz solcher Einkünfte von der Abgabe von Steuererklärungen befreit, weil insgesamt die Einkünfte unter den Freibeträgen vorlagen.

Auch wenn die Regelungen unbürokratisch sein sollen, zeigt die Koalitionsvereinbarung: bei der umfassenden Einkommensprüfung wird das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Anteils der Rente und aller Kapitalerträge zugrunde gelegt (Nummer 3 der Vereinbarung). Bei den aktuellen niedrigen Zinserträgen könnten diese zumeist eher vernachlässigt werden. Weshalb jedoch nur die Zinseinkünfte berücksichtigt werden sollen und alle übrigen Einkünfte unter den Tisch fallen, zeigt nach Ansicht von Kleinschmidt, dass die Regelung dem Ziel einer tatsächlichen Bedarfsprüfung und der notwendigen Besserstellung der bedürftigen Kleinrentner nicht gerecht wird.

Dateien:
Koalitionsbeschluss_zur_Grundrente.pdf33 K