Negativzinsen weiter nicht abzugsfähig

Jan 15, 2020 | Steuerrecht

Die von Kreditinstituten erhobenen Negativzinsen (Verwahrentgelte) sind auch künftig nicht steuerlich abzugsfähig. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestag lehnte am 15.01.2020 einen Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 19/15771) ab, dieses zu ermöglichen. Damit sollten von den Banken erhobene negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital für die belasteten Steuerpflichtigen als negative Erträge angesehen und im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können. Gegen den Antrag stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. AfD und FDP stimmten dafür, die Linken enthielten sich.

In der Begründung des FDP-Antrages heißt es, Sparer dürften durch negative Zinsen nicht doppelt belastet werden. Das wäre jedoch die Folge, wenn sie einerseits negative Zinsen für Guthaben an die Bank entrichten müssten, aber andererseits diese nicht steuerlich geltend machen könnten. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld zwinge immer mehr Banken, die Belastungen, die durch die negativen Einlagezinsen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) hervorgerufen würden, an die Kunden weiterzugeben. Dass die Sparer diese Negativzinsen nicht mit positiven Einkünften bei der Steuer verrechnen könnten, sei unsystematisch und belaste die Sparer.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach in der Diskussion des Finanzausschusses von einem komplexen Thema. So einfach, wie die FDP es sich mache, sei die Sache nicht. Die SPD-Fraktion erinnerte, dass Anleger die Möglichkeit hätten, zu Banken zu wechseln, die keine Negativzinsen erheben würden. Die AfD-Fraktion nannte die Begründung der SPD-Fraktion Schummelei. Die Linksfraktion sagte, sie wolle auch nicht, dass Kleinsparer betroffen seien. Aber wenn die Banken Negativzinsen als Gebühren ausgestalten würden, greife der Antrag der FDP-Fraktion nicht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass Kleinsparer von einer Abzugsfähigkeit der Negativzinsen wegen des Sparerfreibetrages nichts hätten.

Alternativen zu dem FDP-Antrag wurden weder von der Bundesregierung noch von den anderen Fraktionen vorgelegt.

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