Betriebsprüfung am besten zeitnah

Jan. 23, 2020 | Steuerrecht

Die Bundesregierung begrüßt eine zeitnähere Durchführung von Betriebsprüfungen.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Bundestagsdrucksache 19/16305) vom 03.01.2020 schreibt die Bundesregierung, ihr sei bewusst, dass spät einsetzende und langandauernde Betriebsprüfungen bei Unternehmen und Verwaltung finanzielle und personelle Kapazitäten binden und Rechtssicherheit für die Beteiligten verzögern würden.

Im Sinne des Wirtschaftsstandortes Deutschland seien möglichst viele zeitnahe Betriebsprüfungen wünschenswert. Der Vollzug der Steuergesetze obliege jedoch grundsätzlich den Landesfinanzbehörden.

Die Möglichkeit, dass die Finanzverwaltung vorab bestimmte Prüffelder für Betriebsprüfungen benennen könne, wird von der Bundesregierung als sinnvoll erachtet und in die Diskussion mit den Ländern einbezogen.

Allerdings könne wegen des verfassungsrechtlichen Verifikationsprinzips eine Betriebsprüfung nicht gesetzlich nur auf bestimmte Bereiche beschränkt werden. Über die bereits unternommenen Anstrengungen zur Verbesserung der Zeitnähe von Betriebsprüfungen hinaus wird sich eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe die unterschiedlichen Modelle anderer Staaten ansehen und eine mögliche Umsetzung ausgewählter Aspekte einschließlich von rechtlich zulässigen Elementen der begleitenden Betriebsprüfung in deutsches Recht prüfen.