Zur Unterstützung erwerbstätiger Eltern hat die Bundesregierung am 20.05.2020 die geltende Lohnfortzahlung ausgeweitet. Denn Eltern, die aufgrund von Kita- und Schulschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, leiden unter einer Doppelbelastung von gleichzeitiger Kinderbetreuung und Berufsausübung. Deshalb wird zu ihrer Unterstützung die bereits geltende Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung von sechs auf zehn Wochen verlängert.
Der Anspruch setzt voraus, dass Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit von den Eltern selbst betreut werden. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls (bis maximal 2.016 Euro monatlich).