Gelber Zettel ade – ab 01.01.2022

Jun 9, 2020 | Steuerrecht

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Gelber Zettel“), die jeder Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bei einer Erkrankung vorlegen muss, wird künftig digitalisiert.

Mit der elektronischen Bescheinigung (eAU) hat der Bundesrat dazu am 05.06.2020 grünes Licht gegeben.

Das Verfahren soll ab 01.01.2021 in einer Pilotphase getestet werden, bevor es zum 01.01.2022 flächendeckend genutzt werden soll. Beabsichtigt ist, dass Arbeitgebern in einem Abrufverfahren die erforderlichen Daten übermittelt werden.

Auch die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung wird spätestens bis zum 31.12.2026 verpflichtend elektronisch unterstützt (euBP) eingeführt. Die euBP wird bereits heute zur freiwilligen Nutzung angeboten.

Grundsätzlich sind damit richtige Schritte zu mehr Digitalisierung in der Lohnabrechnung eingeleitet.