Das Lohnsteuerabzugsverfahren auch für den Bereich der privaten Krankenversicherung soll endlich vollständig und verpflichtend automatisiert und die Papierbescheinigungen vollständig ersetzt werden. Das sieht der Referenten-Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 vor, den das Bundesfinanzministerium kürzlich veröffentlicht hatte.
Derzeit darf der Arbeitgeber Zuschüsse zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung des Arbeitnehmers nur dann steuerfrei lassen, wenn der Arbeitnehmer eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorlegt. Daraus muss sich ergeben, dass die entsprechenden Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vorliegen. Soweit der Arbeitgeber die steuerfreien Zuschüsse unmittelbar an den Arbeitnehmer auszahlt, hat der Arbeitnehmer die zweckentsprechende Verwendung durch eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die tatsächlichen Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres nachzuweisen. Bei der Berechnung der Lohnsteuer werden über die Vorsorgepauschale auch Beiträge zur privaten Basiskranken und Pflege-Pflichtversicherung berücksichtigt.
Hierfür muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die abziehbaren privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge mit einer Beitragsbescheinigung des Versicherungsunternehmens mitteilen.
Diese beiden Bescheinigungsverfahren (für den steuerfreien Zuschuss und für die Lohnsteuerberechnung) verursachen einen erheblichen bürokratischen Aufwand auf Seiten der Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Deshalb wird ein umfassender Datenaustausch eingeführt, mit dem alle bisherigen Papierbescheinigungen entbehrlich werden.
Dieses richtige und notwendige Vorhaben kommt allerdings sehr spät – nämlich zum 01.01.2024 mit einer Pilotphase für einige Anwender ab 2023.