Privaten Vermietern von Ferienwohnungen über die Plattform Airbnb droht jetzt Ärger mit der Steuerfahndung. Denn in letzter Instanz hat ein Gericht in Irland festgestellt, dass Airbnb Daten über Vermietungen an die deutschen Steuerfahnder herausgeben muss.
Problematisch könnte diese Entscheidung für die Vermieter werden, die bisher die Einnahmen aus Vermietung über Airbnb nicht in ihren Einkommensteuererklärungen angegeben haben. Bei Vermietungsumsätze über 17.500 Euro wären außerdem noch Umsatzsteuern fällig. In Einzelfällen können nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre zurück nachträglich besteuert werden. Neben der Steuernachzahlung und Zinsen von sechs Prozent jährlich auf die Steuern muss auch mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gerechnet werden.
Airbnb gibt in seinem Portal an Vermieter den dringenden Hinweis, sich bei Bedarf an einen Steuerberater zu wenden. Mit einer schnellen Selbstanzeige könnten Vermieter wenigstens noch eine Strafe verhindern.