Steuern: Wahlkampf lässt grüßen

Sep 3, 2020 | Steuerrecht

Mit dem Griff in die Mottenkiste hat SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz (im Hauptberuf Bundesfinanzminister) den Wahlkampf zur Bundestagswahl eröffnet: „Angesichts der vielen Aufgaben, die der Staat jetzt schultert, muss klar sein, dass Leute, die ein paar Hunderttausend Euro verdienen, künftig einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten können“. Da wird wieder eine Neid-Debatte losgetreten.

In den Zeiten von Corona, in denen der Mittelstand froh ist, wenn er diese Krise überlebt, ist es nach Auffassung von Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt, „geradezu Gift“, jetzt Steuererhöhungen zu fordern. Scholz sollte sich im Hauptberuf lieber um gerechtere Steuern und die Abschaffung unsinniger Ausnahmetatbestände kümmern, die von Lobbygruppen durchgesetzt wurden. „Hier liegt ein Milliarden-Sparpaket brach“, so Kleinschmidt. Auch der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020, der von der Bundesregierung am 02.09.2020 verabschiedet wurde, enthalte keine grundlegenden Reformen.

Durch den Scholz-Plan würden viele Betriebe durch höhere Steuersätze gegenüber den Körperschaftsteuer zahlenden Unternehmen (z.B. GmbH) steuerlich benachteiligt. Da sollte sich Scholz besser an die Steuerreform des SPD-Kanzlers Gerhard Schröder erinnern, der den Spitzensteuersatz deutlich abbaute, meinte Kleinschmidt. Damit wurde ein Stück Steuergerechtigkeit und zugleich steuerliche Rechtsform-Gerechtigkeit geschaffen.