Eine Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden ist nach Angaben der Bundesregierung aus unionsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Gemäß den Vorgaben der Abfallhierarchie sei die Vermeidung von Abfällen vorrangig gegenüber der Abfallbewirtschaftung, heißt es in der Antwort (19/21641) der Bundesregierung vom 17.08.2020 (Nr. 17) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Anlass für die Anfrage waren Berichte über erhebliche Retouren bei Amazon und anderen Versendern. Diese Retouren werden zumeist vernichtet, obwohl sie zum Teil noch neu oder mindestens gut gebrauchsfähig waren. Wegen der nach geltendem Recht zu zahlenden Umsatzsteuer hatten die Versender es bisher abgelehnt, diese Retouren an gemeinnützige Organisationen zu spenden.
Die Produktverantwortung und insbesondere auch die Obhutspflicht dienten der Umsetzung der Abfallhierarchie. Mit Blick auf diese Vorgabe sollte der Vertrieb von Waren bereits so ausgerichtet werden, dass möglichst keine Retouren und Überhänge entstehen; soweit dies nicht möglich ist, komme deren Weiterverkauf in Betracht, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort. Dass diese Ansicht nicht der Wirklichkeit im Versandhandel entspricht, lässt sich leicht nachvollziehen.
Das Bundesfinanzministerium präzisiere jedoch derzeit den Umsatzsteuer-Anwendungserlass, um rechtliche Unsicherheiten bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu beheben und damit das Spenden für Unternehmen zu erleichtern, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.