Initiative: Steuervorteile bei Home-Office

Sep. 24, 2020 | Steuerrecht

Arbeit von zu Hause soll neu mit bis zu 600 Euro im Jahr steuerlich gefördert werden. Eine entsprechende Initiative legen Hessen und Bayern am 24.09.2020 dem Finanzausschuss des Bundesrates vor.

Home-Office bringt in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und Fahrzeit. Jedoch entstehen auch zusätzliche Kosten, die nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden können: der heimische Arbeitsplatz muss nämlich bisher bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit der Länder-Initiative soll erreicht werden, dass die Zusatzkosten durch Home-Office unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können. Kern des Vorschlags: Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr, als Werbungskosten abziehen können.

Um die Pauschale zu erhalten, muss nach den Plänen der beiden Bundesländer der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, soll dafür keinen Unterschied machen. Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, sollen ein Wahlrecht erhalten.

Der Vorschlag kann zur Steuervereinfachung beitragen und helfen, die konfliktträchtige Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt bei den Kosten von Arbeitszimmern zu beenden.