Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgreich

Okt 2, 2020 | Steuerrecht

Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ergaben sich im Jahr 2019 in erheblichem Umfang Beanstandungen. Das ergibt sich aus einer 60 Seiten umfassenden Antwort der Bundesregierung vom 24.09.2020 (Bundestagsdrucksache 19/22801) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

So wurden im Gaststätten- und Hotelgewerbe 9.610 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, bei denen 9.664 Strafverfahren und 9.265 Bußgeldverfahren eingeleitet wurden. Im Baugewerbe kam es zu 12.718 Arbeitgeberprüfungen, die zu 10.074 Strafverfahren und 5.726 Bußgeldverfahren führten. Auch in der Landwirtschaft wurden bei 710 Arbeitgeberprüfungen 503 Strafverfahren und 185 Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Bereich der Pflegebranche wurden 406 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt; dabei mussten 1.925 Strafverfahren und 683 Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Zu der Frage, in welchen Branchen es vornehmlich zu illegaler Arbeitnehmerüberlassung kommt, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse aus den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vor. Die FKS hat im letzten Jahr bei diesen Prüfungen im Verhältnis zur Anzahl der durchgeführten Arbeitgeberprüfungen am häufigsten Bußgeldverfahren wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung (Verstöße gegen § 16 Absatz 1 Nummern 1 und 1a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Verleih/Entleih von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne erforderliche Erlaubnis) in den Branchen Fleischwirtschaft, Arbeitnehmerüberlassung, Forstwirtschaft und Pflege eingeleitet. Daneben wurden auch zahlreiche Verfahren wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung in den Branchen Baugewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe und Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe eingeleitet.

Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass sie nicht plane, branchenübergreifend Werkverträge oder Leiharbeit ähnlich wie in den Fleischbetrieben zu verbieten. Die Erkenntnisse aus diesen Betrieben seien branchenspezifisch und könnten nicht pauschal auf andere Branchen übertragen werden, heißt es in der Antwort weiter. Jedoch werde fortlaufend die Entwicklung der arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen in allen Branchen überprüft, erklärte die Bundesregierung.