Rentenerhöhung: 51.000 Rentner steuerpflichtig

Okt. 22, 2020 | Steuerrecht

Nur wegen der Rentenerhöhung sind in diesem Jahr 51.000 Rentner mit Steuern belastet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/23267) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Im vergangenen Jahr seien es 53.000 Steuerpflichtige gewesen. In ihrer Antwort wird auch darauf hingewiesen, dass Renteneinkünfte bereits vor der Einführung der nachgelagerten Besteuerung steuerpflichtig gewesen seien. Allerdings waren die meisten Rentner frei von Einkommensteuer, weil die Renten mit nur geringen Prozentsätzen berücksichtigt wurden. Je nach Renteneintrittsalter erhöht sich jedoch die Steuerpflicht aufgrund des vor Jahren vom Bundestag verabschiedeten Stufenplans für die nachgelagerte Besteuerung. Ab 2040 werden bei Neurentnern 100 Prozent der Renten in die Besteuerung eingehen.

Da die Finanzämter die Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung auswerten, kommt es in der letzten Zeit zu vermehrten Anforderungen bei Rentnern, Einkommensteuererklärungen – teilweise ab 2013 – abzugeben.

Die Kritik, dass Rentnerinnen und Rentner, die hochbetagt in die Steuererklärungspflicht fallen, mitunter von einer Abgabe ihrer Steuererklärung überfordert sein können, begegnet die Bundesregierung mit dem Bemerken, dass allein ein fortschreitendes Alter des Steuerpflichtigen für sich genommen schon aus den verfassungsrechtlichen Gründen der Gleichbehandlung nicht zu einer Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung führen könne. Es werde aber an einer stark vereinfachten elektronischen Steuererklärung für Rentner und Pensionäre gearbeitet, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen würden.