Trotz 1%-Regelung: Gewinn bei Kfz-Verkauf ist voll zu versteuern

Okt 23, 2020 | Steuerrecht

Kraftfahrzeuge stehen Unternehmern auch für private Zwecke zur Verfügung. Dafür muss diese private Nutzung mit 1% des ursprünglichen Bruttolistenpreises pro Monat versteuert werden. Die jährliche Abschreibung auf die Anschaffungskosten wirkt sich nur teilweise aus. Deshalb könnte fraglich sein, ob ein Gewinn bei einer Veräußerung des Fahrzeugs auch nur teilweise versteuert werden muss.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.06.2020 (VIII R 9/18) Klarheit geschaffen: der Veräußerungserlös sei – trotz vorangegangener Besteuerung der privaten Nutzungsentnahme – in voller Höhe als Betriebseinnahme zu berücksichtigen. Er sei weder anteilig zu kürzen, noch finde eine gewinnmindernde Korrektur in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA statt. Dies beruhe – so der BFH – darauf, dass die Besteuerung der Privatnutzung eines Wirtschaftsgutes des Betriebsvermögens in Form der Nutzungsentnahme und dessen spätere Veräußerung zwei unterschiedliche Vorgänge darstellten, die getrennt zu betrachten seien.

Links:
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010219/