Für etwa 36 Millionen Grundstücke sind in einem Massenverfahren die Werte zur Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 und die Veranlagung der Grundsteuermessbeträge auf den 01.01.2025 durch Bescheide der Finanzämter festzustellen. Für die Erhebung der Grundsteuer werden zahlreiche Daten und Werte benötigt, die der Steuerverwaltung durch digitale Datenbanken zugänglich gemacht werden sollen
Dazu ist zum 01.01.2022 auch eine umfassende Datenerhebung mit einer Steuererklärung durch die Steuerpflichtigen erforderlich. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch abzugeben. Dabei ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Grundstückseigentümern angesprochen wird, die bislang nichts mit den Finanzämtern zu tun hatten.
Die letzte Wertfeststellung der Grundstücke fand 1964 statt; im Bereich der ehemaligen DDR gelten aktuell noch die Werte von 1935.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die für die Grundsteuerreform relevante Grundstücksdatenbank LANGUSTE bis Ende November 2022 entwicklungstechnisch fertig gestellt ist. Dies teilt sie in einer Antwort (19/26792) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Negative Auswirkungen auf die rechtzeitige Umsetzung der Grundsteuerreform würden sich dadurch nicht ergeben. Die Bundesregierung sei bereits bei der Konzeption des zu reformierenden Grundsteuer- und Bewertungsrechts davon ausgegangen, dass zum Hauptfeststellungsstichtag 01.01.2022 die Grundstücksdatenbank nicht zur Verfügung stehen würde. Die Länder planen nach Kenntnis der Bundesregierung die entwicklungstechnische Fertigstellung der Grundstücksdatenbank LANGUSTE Stufe I derzeit für den 30.11.2022. Danach soll sie im ersten Halbjahr 2023 mindestens ein halbes Jahr pilotiert und anschließend sukzessive für die Länder bereitgestellt werden.
Der Stand der Grundstücksdatenbank ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Zum 01.01.2021 sind in Sachsen-Anhalt z.B. noch 1.967.705 Flurstücke zu erfassen – das sind noch 72,95% aller Flurstücke, während in Bayern nur noch 8,71% fehlen.