„Junges, hochmotiviertes Team“: gefährlich bei Stellenanzeigen

März 2, 2021 | Steuerrecht

Jede Stellenanzeige sollte in ihrem Text sorgfältig überlegt werden, damit sie nicht zu möglichen Diskriminierungen durch Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führt. Denn das kann teuer werden. So ist es auch einem Unternehmen ergangen, das in einer Stellenanzeige „zukunftsorientierte, kreative Mitarbeiter in einem jungen, hoch motivierten Team“ suchte.

Auf die Anzeige hatte sich ein älterer Bewerber gemeldet, der in einer ausführlichen Bewerbung seine Qualifikationen darlegte. Nachdem seine Bewerbung erfolglos blieb, sah er sich durch die Formulierung „junges, hoch motiviertes Team“ wegen seines Alters diskriminiert und klagte auf Zahlung einer Entschädigung. Damit war er erfolgreich, wie das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27.05.2020 (2 Sa 1/20) zeigte. Er bekam eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern, also von ca. 6.700 €, zugesprochen.

Nach Auffassung des Gerichts ließ die Stellenanzeige vermuten, dass der Bewerber wegen seines Alters nicht eingestellt worden sei. Die Formulierung in der Stellenanzeige, wonach den Bewerbern ein „junges, hoch motiviertes Team“ geboten werde, bewirke eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters (§ 3 Abs. 1 AGG). Begriffe „jung“ und „hochmotiviert“ beschrieben Eigenschaften, die im Allgemeinen eher jüngeren als älteren Menschen zugeschrieben würden, so das Gericht.

Der Begriff „hochmotiviert“ sei außerdem vergleichbar mit dem Begriff „dynamisch“. Dadurch werde die Botschaft vermittelt, dass die Mitglieder des Teams jung und deshalb hochmotiviert seien. Zudem könne die Formulierung nur so verstanden werden, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer suche, der in das Team passe, weil er ebenfalls jung und hochmotiviert sei. Aus diesem Grunde bestünde ein Anspruch auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung, erläuterte das Gericht.