Steuer-ID: die neue Personenkennzahl

Apr. 19, 2021 | Steuerrecht

Künftig ist jeder Deutsche eindeutig identifizierbar. Mit dem „Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG)“ wird ein veränderungsfestes Ordnungsmerkmal für jeden Bürger eingeführt. Dazu wurde die bereits jedem Bürger bei Geburt zugeteilte Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) verwendet. Das RegMoG ist am 06.04.2021 verkündet und damit in Kraft getreten.

Mit diesem Ordnungsmerkmal sollen Verwaltungsdaten sicher und datenschutzkonform der richtigen Person zugeordnet werden. Die ID-Nummer soll für wichtige Verwaltungsleistungen des Onlinezugangsgesetzes genutzt werden. Damit wird das „Once-Only“-Prinzip verwirklicht. Bereits in Registern gespeicherte Angaben und Nachweise müssen dann nicht immer wieder aufs Neue vorgelegt werden. Zudem wird die Qualität der Registerdaten nachhaltig gesteigert. Bund, Länder und Kommunen haben sich dazu verpflichtet, 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten.

Das Datenschutzcockpit, das schrittweise mit der Identifikationsnummer eingeführt wird, soll es den Bürgern ermöglichen, von jedem Internetzugang aus zu überprüfen, welche ihrer Daten auf Grundlage der ID-Nummer zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht wurden. Das soll Transparenz herstellen und dadurch Vertrauen schaffen.

Zur historischen Einordnung: In der DDR wurde die Personenkennzahl (PKZ) in einer großen Datenbank gespeichert. Sie war im Personalausweis und anderen Ausweispapieren enthalten. Die Sozial- und Rentenversicherung hatte sie. Und sie war eingemeißelt in die Blechmarke der Soldaten der NVA-Armee (für den Todesfall).