Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 31.05.2021 (X R 20/19 und X R 33/19) zwei Klagen von Rentnern gegen eine doppelte Besteuerung ihrer Altersbezüge in letzter Instanz abgewiesen. Die Regelung sei verfassungsgemäß, urteilte das höchste deutsche Steuergericht.
Allerdings verlangt der BFH für die Zukunft Änderungen bei der Besteuerung der Renten. Denn er sieht in den kommenden Jahren eine überhöhte Steuerlast auf viele Rentner zukommen. Nach Einschätzung des höchsten deutschen Finanzgerichts dürfen weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einbezogen werden.
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Systemwechsel bei der Besteuerung von Renten 2005. Bis dahin waren sie steuerfrei, die Beiträge wurden aber aus dem versteuerten Lohn gezahlt. Seit 2005 müssen Renten versteuert werden – die Besteuerung erfolgt also „nachgelagert“. Die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Renten können während des Berufslebens aber als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgezogen werden. Bis 2040 gilt eine Übergangsregelung. In dieser Zeit steigt schrittweise die Besteuerung der ausgezahlten Rente, während die Steuerlast der Rentenbeiträge während des Arbeitslebens sinkt.
Genau hier setzt die Kritik des BFH an. Denn der Rentenfreibetrag werde für neue Rentner mit jedem Jahr kleiner. Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren, heißt es in der Urteilsbegründung. Davon betroffen seien Selbstständige stärker als Arbeitnehmer, Männer wegen der geringeren Lebenserwartung stärker als Frauen und Ledige stärker als Verheiratete.