Förderprogramm zur Entlastung von Energiepreissteigerungen (Niedersachsen)

Mrz 8, 2023 | Allgemeines, Steuerrecht

Ab dem 23.02.2023 besteht für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen die Möglichkeit, Fördergelder zu beantragen. Unterstützt werden Unternehmen, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind.

Die folgenden Voraussetzungen müssen insbesondere erfüllt werden:

  • Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250
    Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
  • Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als
    3.000,00 € über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen.
  • Der verfügbare Zahlungsmittelbestand (z. B. sämtliche Barmittel und Bankguthaben) für den
    Zeitraum Juli bis November 2022 muss mindestens einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten
    Hilfe ausweisen (mindestens 2.400,00 €).

Der Antrag kann ausschließlich digital über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden. Die Produktinformation und die vollständigen Voraussetzungen zu diesem Förderprogramm finden
Sie hier! Weiterhin können Sie mit Hilfe eines Förderchecks hier überprüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Voraussetzungen erfüllt.