Die Energiewende bringt es mit sich: steckerfertige Photovoltaik-Anlagen („Balkonkraftwerke“) erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Allerdings bedürfen sie der Genehmigung der Hauseigentümer. Wer in seiner Eigentumswohnung oder Mietwohnung künftig eine solche Anlage anschließen will, soll es einfacher haben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz am 31.05.2023 veröffentlicht hat. Darauf weist Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt hin.
Auch wenn es seit langem ausgereifte Geräte für den Balkon gibt, sind aktuell die rechtlichen Hürden für ihren Anschluss im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht immer noch zu hoch: das soll mit dem Gesetzentwurf geändert werden. Hierzu sollen „Balkonkraftwerke“ und ihre Installation in die Kataloge der sogenannten privilegierten baulichen Veränderung aufgenommen werden. Das bedeutet: wenn Wohnungseigentümer oder Mieter eine solche Anlage in ihrer Wohnung installieren möchten, sollen sie künftig einen Rechtsanspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter gestattet wird.