Ab 1. Juli 2022 gibt es wieder starke Rentenerhöhungen: im Osten 6,12%, im Westen 5,35%. Doch bei vielen wird diese Freude dadurch getrübt, dass sie nun für 2022 erstmals eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
Ob es tatsächlich zu Steuernachzahlungen kommen wird, hängt dabei aber von den persönlichen Verhältnissen ab. Denn zu den Einnahmen aus eigener Rente werden auch Witwenrenten, Einkünfte aus Lohn und Gehalt sowie Zinseinnahmen und auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Wenn diese Einkünfte in der Summe den Grundfreibetrag übersteigen, ist die Abgabe der Steuererklärung notwendig. Und wer einmal in den Klauen des Finanzamtes ist, kommt da schwer wieder weg.
Allerdings bleibt bei gesetzlichen Renten ein Teil steuerfrei, je nachdem, wann die Rente beginnt. Bei dem Rentnerjahrgang 2022 sind das 18 Prozent. Und dieser Satz bleibt lebenslang unverändert.
Der Grundfreibetrag ändert sich aber häufiger. Er ist der Anteil an den Einnahmen, der als Existenzminimum gilt und deshalb steuerfrei bleiben muss. Für 2022 beträgt er 10.347 Euro und ist um rund 6,2% höher als 2021. Dadurch kann es für 2022 dazu kommen, dass Rentner sogar wieder aus der Steuerpflicht herausfallen.