Mit Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet ein weiteres Bundesland seine Lieferanten, die Rechnungsstellung elektronisch vorzunehmen. Damit ist das nordöstliche Bundesland neben Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und dem Saarland bereits das fünfte, das nach dem Bund die elektronische Rechnung zwingend eingeführt hat – und weitere werden folgen. Für Unternehmen, die Leistungen für die öffentliche Hand erbringen, empfiehlt es sich also, ihre Rechnungsprozesse schnellstmöglich darauf einzustellen.
Mittelfristig wird die elektronische Rechnungstellung für alle Leistungen und Lieferungen zwischen Unternehmen zur Pflicht werden. Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt empfiehlt deshalb, heute bereits auf elektronische Rechnungen umzustellen.
Unternehmen, die auf die elektronische Rechnung umstellen wollen, können das auch bereits vollumfänglich tun. Unabhängig von der Pflicht müssen nämlich nahezu alle öffentlichen Auftraggeber in Bund, Ländern und Kommunen auch heute schon digitale Rechnungen akzeptieren. Zudem bringt der Umstieg auch wirtschaftliche Vorteile, denn durch die Digitalisierung der Rechnungsverarbeitung lassen sich Prozesse verbessern, beschleunigen und kostengünstiger gestalten. Neben dem Wegfall von Kosten für Druck, Kuvertierung und Versand von Papier ist bei elektronischen Rechnungen auch eine deutlich effizientere Weiterverarbeitung in den kaufmännischen Prozessen und in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern möglich.
Um den länderübergreifenden innergemeinschaftlichen Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen, hat die EU-Kommission im Dezember 2022 unter dem Namen „VAT in the Digital Age“ (ViDA) einen Gesetzesentwurf vorgestellt. Er sieht unter anderem vor, die E-Rechnung für den Rechnungsaustausch im B2B-Geschäft in der EU zwingend vorzuschreiben. Auch die Bundesregierung arbeitet an einem entsprechenden Maßnahmenpaket im Zusammenhang insbesondere mit der Bekämpfung des inländischen Umsatzsteuerbetruges.