Bis Ende September 2020 müssen manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in die Registrierkassen von Unternehmen, Händler und Gastwirte eingebaut werden. Das verlangt das Bundesfinanzministerium. Eine Fristverlängerung ist derzeit noch nicht in Sicht, nach den Erfahrungen mit Fristen aus dem BMF jedoch nicht ausgeschlossen.
Die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen sind inzwischen vorgeprescht und haben beschlossen, in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Dabei weisen sie zutreffend darauf hin, dass viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen haben. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung verbunden wären. In Niedersachsen wird das dann generell unterstellt, wenn der Betroffene
– die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 31. August 2020 nachweislich verbindlich bestellt hat und dieser bestätigt, dass der Einbau bis zum 30. September nicht möglich ist oder
– der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. Das Aufbewahren der den Härtefall bestätigenden Belege reicht in diesen Fällen aus.
Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder gemeinsam die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben.