Mit den heute beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes werden die Homeoffice-Regelungen verschärft. Schon bisher musste der Arbeitgeber ein Angebot an seine Arbeitnehmer machen, von zu Hause zu arbeiten, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Gerade bei Sachbearbeiter- und sonstigen Bürotätigkeiten war das oft möglich und wurde auch freiwillig gern angenommen. Nun besteht eine Verpflichtung für Arbeitnehmer, das Angebot zum Homeoffice anzunehmen, soweit bei ihnen keine Gründe entgegenstehen. Solche Gründe könnten beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz sein.
Arbeitgeber müssen künftig allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich von zu Hause arbeiten, zwei Testangebote pro Woche im Betrieb unterbreiten. Die Kosten für die Tests trägt der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer dürfen aber nicht verpflichtet werden, das Testangebot anzunehmen. Eine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis ist nicht vorgesehen.