von Omazing | Jan. 18, 2021 | Steuerrecht
Dass Arbeitnehmer fit bleiben, liegt auch im ureigenen Interesse des Arbeitgebers. Deshalb sollte es in jedem Betrieb ermöglicht werden, im Rahmen eines Firmen-Fitnessprogramms in Fitnessstudios nach Wahl des Arbeitnehmers zu trainieren. Dabei kann die Freigrenze für... von Omazing | Jan. 17, 2021 | Pressespiegel
Kleinschmidt im Super Sonntag vom 17.01.2021: Dass Arbeitnehmer fit bleiben, liegt auch im ureigenen Interesse des Arbeitgebers. Deshalb sollte es in jedem Betrieb ermöglicht werden, im Rahmen eines Firmen-Fitnessprogramms in Fitnessstudios nach Wahl des Arbeitnehmers...
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