Firmen-Fitnessprogramm ist steuerfrei

Dass Arbeitnehmer fit bleiben, liegt auch im ureigenen Interesse des Arbeitgebers. Deshalb sollte es in jedem Betrieb ermöglicht werden, im Rahmen eines Firmen-Fitnessprogramms in Fitnessstudios nach Wahl des Arbeitnehmers zu trainieren. Dabei kann die Freigrenze für...

Super Sonntag: Firmen-Fitnessprogramm ist steuerfrei

Kleinschmidt im Super Sonntag vom 17.01.2021: Dass Arbeitnehmer fit bleiben, liegt auch im ureigenen Interesse des Arbeitgebers. Deshalb sollte es in jedem Betrieb ermöglicht werden, im Rahmen eines Firmen-Fitnessprogramms in Fitnessstudios nach Wahl des Arbeitnehmers...